Eine Entscheidung mit großen Folgen: nun hat auch die französische Datenschutzbehörde entschieden, dass die Nutzung von Google Analytics gegen die #DSGVO verstößt. Damit folgt man der bereits vor kurzem erfolgten Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde.
Gemäß dem Schrems II-Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2020 dürfen amerikanische Unternehmen keine personenbezogenen Daten aus der EU in ein Land außerhalb der EU übermitteln.
Die Konsequenz: Webseitenbetreiber der entsprechenden Länder dürfen #GoogleAnalytics nicht mehr oder nur sehr erschwert einsetzen.
Angeblich setzen neun von zehn Unternehmen Google Analytics ein. Verständlich, ist es doch ein äußerst mächtiges, kostenloses, flexibel nutzbares Tool und quasi der Standard im Webseitentracking. Entsprechend hart und aufwandsintensiv wird der Wechsel zu einer Alternative werden.
Zudem wird es nur eine Frage der zeit sein, bis weitere Länder der Entscheidung nachfolgen – wohl auch Deutschland.
Alternativen gibt es auch innerhalb der EU so einige und man sollte sich sehr zeitnah damit auseinandersetzen. Eine kostenfreie #OpenSource Alternative, die auch lokal gehostet werden kann, ist #Matomo (ehemals Piwik), welche ich auch einsetze.
Quelle: Twitter